In diesem Untermenue werden Neuigkeiten/ Änderungen bzw. Bestehndes zum Trialsport eingestellt.
Der ADAC Trial unterliegt den Vorschriften des DMSB (Deutscher Motorrad Sport Bund e.V.). Da der ADAC einer der Trägervereine des DMSB ist, bilden die übergeordneten DMSB-Regelwerke stets das Fundament für alle offiziellen ADAC-Trial-Veranstaltungen.
Die wichtigsten Bekleidungsvorschriften im Trial-Wettbewerb im Überblick:
- Oberbekleidung: Ein langärmeliges Hemd/Shirt oder ein einteiliger, langärmeliger Anzug ist zwingend vorgeschrieben. Laut dem offiziellen DMSB Trial-Reglement müssen Fahrer, Beifahrer und Assistenten sowohl beim Training als auch während des gesamten Wettbewerbs langärmelige Oberbekleidung tragen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert die Disqualifikation.
- Protektoren: Das Tragen eines handelsüblichen Rückenprotektors ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht. (voraussichtlich ab 2027). Für den Jugendsport ist es eh vorgeschrieben, einen Rückenprotector zu tragen.
- Weitere Ausrüstung: Vorgeschrieben sind außerdem ein geprüfter Schutzhelm (oft ein offener Jet-Helm für bessere Sicht), spezielle Trial-Stiefel sowie Handschuhe. Nur soviel vorab: für den Helfer in der Sektion wird es eine Übergangsfrist in 2027 wegen des Schutzhelms geben.
- Alte Norm: ECE-22-05. Neue Norm Schutzhelm ab 2027 : ECE 22-06
Ausnahme (Freizeit): Wenn du rein privat auf einem abgesperrten Vereinsgelände oder im privaten Raum trainierst, gibt es kein gesetzliches Gesetz für lange Ärmel. Aus Sicherheitsgründen (Schutz vor Schürfwunden durch Steine, Geäst oder Verbrennungen am Auspuff) ist es jedoch auch im Hobbybereich dringend empfohlen.